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Fragen & Antworten

GenossenschafterIn wird man durch den Erwerb mindestens 1 Anteilscheines. Dies geht ganz einfach: Sie registrieren sich hier, und wir schicken Ihnen eine Rechnung. Nach erfolgreicher Prüfung und Einzahlung sind Sie Mitglied der Genossenschaft und werden an die jährliche Generalversammlung eingeladen, wo Sie 1 Stimme haben (unabhängig der Anzahl Anteilscheine, die Sie besitzen)

1 Anteilsschein (Kurswert) = CHF 1000 (Nennwert: 1000)
+ 1 % Emissionsabgabe an die Eidgenössische Steuerverwaltung
(da die Genossenschaft über 1 Mio. Kapital besitzt, muss 1% an die Steuerverwaltung abgegeben werden)

Mit jedem Anteilschein wird ein Teil einer Solaranlage finanziert. So werden Sie zum/zur Solarstrom-Produzenten/Produzentin ohne eine eigene Solaranlage bauen zu müssen. Je mehr erneuerbarer Strom in unser Netz eingespeist wird, desto grösser ist die Chance, dass AKWs oder Gaskraftwerke ersetzt oder nicht gebaut werden. Wenn alle Bewohner und Bewohnerinnen der Schweiz so viel erneuerbaren Strom produzieren würden, wie sie verbrauchen, hätten wir im Netz nur noch erneuerbaren Strom. Mit den aktuell von uns erstellten Anlagen werden mindestens 600 kWh Solarstrom pro Anteilschein im Jahr produziert. Der private Stromkonsum liegt in der Schweiz pro Person und Jahr bei knapp 2000 kWh. Mit 3 Anteilscheinen der OptimaSolar Genossenschaft kann diese Menge an Solarstrom produziert werden.

Als Mitglied gehört Ihnen ein Teil der OptimaSolar und Sie erhalten eine Erfolgsbeteiligung (Zins), analog einer Dividende. Der jährliche Zins auf dem Anteilschein orientiert sich am Geschäftsergebnis und wird gemäss Beschluss der Verwaltung für jedes Jahr neu festgelegt.

Mit der Beteiligung an der OptimaSolar-Genossenschaft wird ökologische Stromproduktion ermöglicht und Sie erhalten eine Rendite für Ihre Geldanlage.

Sie können beliebig viele Anteilscheine und auch in Etappen erwerben. Der Nennwert des Anteilscheins ist CHF 1000. Der Preis für einen Anteilschein ist der aktuelle Kurswert. Bei gutem Geschäftsgang kann der der Kurswert steigen. Den aktuellen Wert sehen Sie hier.

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen.

Die OptimaSolar arbeitet hauptsächlich mit Genossenschaftskapital. Daher ist eine Geldanlage sehr sicher. Das gesamte Kapital ist in PV-Anlagen investiert, welche betriebssicher sind und eine lange Lebensdauer haben (neuere PV-Module bis zu 50 Jahre).

Die Sonne steht kostenlos und ohne Einfluss von Spekulanten zur Verfügung. Strom wird in Zukunft eine noch grössere Bedeutung erlangen und auch im Preis steigen. Alle Anlagen sind gegen Feuer, Hagel, Sturm ausreichend versichert. Auch hier gibt es kaum Risiken.

Anteilscheine von OptimaSolar sind eine lohnende Kapitalanlage.

OptimaSolar hat zum Ziel, jährlich einen Gewinn zu erwirtschaften, der an die Genossenschafter und Genossenschafterinnen ausgeschüttet werden kann. Der jährliche Ertrag (Zins) auf die Anteilscheine orientiert sich am Geschäftsergebnis und wird gemäss Beschluss der Verwaltung jedes Jahr neu festgelegt. In den ersten Jahren wird die Genossenschaft zuerst Reserven bilden, um das Risiko Ihrer Finanzanlage zu minimieren und liquide zu sein für Investitionen in neue Anlagen.

Die zusätzlichen Gewinne, welche die Genossenschaft durch die höhere Effizienz als bei privaten Anlagen erwirtschaftet, werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. Dadurch entsteht ein Multiplikationseffekt, der zur Folge hat, dass das Genossenschaftskapital mittel- bis langfristig nicht nur erhalten bleibt, sondern an Wert zulegt (im Gegensatz zu einer privaten Anlage, bei der nach Ablauf der Lebensdauer das investierte Kapital verloren ist). Dadurch steigt der Wert des Anteilscheins. Dieser wirtschaftliche Faktor dürfte neben dem ideellen Wert einen zusätzlichen Anreiz bieten, um in unsere Genossenschaft zu investieren. Da wir vorwiegend mit Eigenkapital arbeiten, ist unsere Genossenschaft unabhängig von Finanzinstituten.

Mit der Beteiligung an der OptimaSolar-Genossenschaft wird ökologische Stromproduktion ermöglicht und Sie erhalten eine Rendite für Ihre Geldanlage.

Alle Anlagen der OptimaSolar sind mit einem Echtzeit-Datenlogger ausgerüstet. Die Daten werden auf die Webseite der OptimaSolar übertragen.

Sie können von jeder Anlage Daten der aktuellen, sowie Tages-/Monats-/Jahresproduktion einsehen. Auf der Anzeige wird jeweils auch vermerkt, wie die Sollproduktion geplant ist. Es ist also ersichtlich, ob die Anlage über dem Durchschnitt oder unterhalb Solarstrom produziert.

Bei den Anteilscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren. Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilscheine können immer nur 65% des Bruttoertrags direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Steuerzwecke stellt OptimaSolar für jedes Genossenschaftsmitglied eine Bescheinigung aus. Aus dieser Bescheinigung sind der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.

Anteilscheine können weitergegeben, verkauft oder vererbt werden. Die neuen Eigner müssen der Verwaltung mitgeteilt werden und treten so an die Stelle des vorangehenden Mitgliedes. Gemäss Statuten (Art. 3.1) kann die Verwaltung Mitgliedschaften ablehnen. Bei minderjährigen Mitgliedern wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr der gesetzliche Vertreter die Rechte vertreten.

Gem. OR ist eine Genossenschaft nicht dazu verpflichtet, Anteilscheine zurück zu nehmen. Obwohl ein Rückkauf auch für unsere Genossenschaft nicht ideal ist, weil die Gelder langfristig investiert sind, hat die OptimaSolar Züri Unterland in den Statuten die Option eines Rückkaufs zum Nominalwert vorgesehen. Weil alle Mittel immer in produktive Anlagen investiert sind, hat OptimaSolar wenig liquide Mittel; die Verwaltung hat daher gemäss Statuten das Recht, Auszahlungen bis zu max. 3 Jahren zu verzögern.

Die Verwaltung entscheidet, ob in ein Dach investiert werden soll oder nicht. Wichtigste Kriterien sind Grösse und Zustand des Daches, Einigung mit Dacheigentümer, Bewilligungsfähigkeit und natürlich Preis pro kWp. Dieser hängt oft ab von einer allfälligen Netzverstärkung oder allgemeiner Infrastruktur.

Der produzierte Strom wird entweder an den Eigentümer oder ans EKZ verkauft. Die Verwaltung kann entscheiden, auch an Dritte zu verkaufen, was im Moment nicht getan wird, um die Adminprozesse schlank zu halten, und auch weil der EKZ Rückspeise-Tarif momentan gut ist.

Dachmiete ist pro Projekt individuell, liegt in der Kompetenz der Verwaltung, wird v.a. abhängig des Eigenverbrauchs mit dem Eigentümer ausgehandelt. Bis jetzt wählten die Dacheigentümer meistens vergünstigten Strom als Entschädigung: Unser Solarstrom günstiger als der EKZ Mixstrom → dieser Tarif ist immer noch höher, als was wir von EKZ erhalten und für den Eigentümer tiefer als was er bei EKZ bezahlen muss. Grund: Das Netz wird nicht beantsprucht und somit können die Netzkosten eingespart werden.  → Win/Win Situation.

Der Eigentümer bekommt 100% erneuerbaren Strom zum günstigeren Preis als der EKZ Mixstrom.

Hier ungeniert weitere Fragen stellen. Wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten.

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